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Die
Judenbuche
Inhaltsangabe
- Hintergrund
1
Ein
Sittengemälde aus dem gebirgichten
Westfalen
2 Das
Dorf B. galt für die hochmütigste, schlauste und
kühnste Gemeinde
3
Das
zweite Jahr dieser unglücklichen Ehe ward mit einem
Sohne...
4
Er
war zwölf Jahre alt, als seine Mutter einen Besuch von
ihrem....
5
Margreth
stand ganz still und ließ die Kinder
gewähren.
6
Um
diese Zeit wurden die schlummernden Gesetze
7
Um
Mittag saß Frau Margreth am Herd und kochte
Tee.
8
Die
gerichtliche Untersuchung hatte ihren Anfang
genommen,
9
Am
nächsten Sonntage stand Friedrich sehr früh
auf,
10
Es
war sieben Uhr abends und alles in vollem
Gange;
11
Herr
von S. war auf dem Heimwege verstimmt,
12
Die
Juden der Umgegend hatten großen Anteil
gezeigt.
13
In der Küche befanden sich außer dem Manne eine
Frau
14
Herr
von S. hatte das innigste Mitleiden mit dem armen
Schelm
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Annette
von Droste-Hülshoff
Die Judenbuche
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-
- Ein Sittengemälde aus dem
gebirgichten Westfalen
-
- Wo ist die Hand so zart,
daß ohne Irren
- Sie sondern mag
beschränkten Hirnes Wirren,
- So fest, daß ohne Zittern
sie den Stein
- Mag schleudern auf ein arm
verkümmert Sein?
- Wer wagt es, eitlen Blutes
Drang zu messen,
- Zu wägen jedes Wort, das
unvergessen
- In junge Brust die zähen
Wurzeln trieb,
- Des Vorurteils geheimen
Seelendieb?
- Du Glücklicher, geboren
und gehegt
- Im lichten Raum, von frommer
Hand gepflegt,
- Leg hin die Waagschal', nimmer
dir erlaubt!
- Laß ruhn den Stein - er
trifft dein eignes Haupt!
-
- Foto: Dorf bei Münster,
Nähe schloß Hülshoff © Martin Schlu,
Mai 2007
-
- Friedrich Mergel, geboren 1738, war
der einzige Sohn eines sogenannten Halbmeiers oder
Grundeigentümers geringerer Klasse im Dorfe B., das,
so schlecht gebaut und rauchig es sein mag, doch das Auge
jedes Reisenden fesselt durch die überaus malerische
Schönheit seiner Lage in der grünen
Waldschlucht eines bedeutenden und geschichtlich
merkwürdigen Gebirges. Das Ländchen, dem es
angehörte, war damals einer jener abgeschlossenen
Erdwinkel ohne Fabriken und Handel, ohne
Heerstraßen, wo noch ein fremdes Gesicht Aufsehen
erregte und eine Reise von dreißig Meilen selbst
den Vornehmeren zum Ulysses seiner Gegend machte - kurz,
ein Fleck, wie es deren sonst so viele in Deutschland
gab, mit all den Mängeln und Tugenden, all der
Originalität und Beschränktheit, wie sie nur in
solchen Zuständen gedeihen. Unter höchst
einfachen und häufig unzulänglichen Gesetzen
waren die Begriffe der Einwohner von Recht und Unrecht
einigermaßen in Verwirrung geraten, oder vielmehr,
es hatte sich neben dem gesetzlichen ein zweites Recht
gebildet, ein Recht der öffentlichen Meinung, der
Gewohnheit und der durch Vernachlässigung
entstandenen Verjährung. Die Gutsbesitzer, denen die
niedere Gerichtsbarkeit zustand, straften und belohnten
nach ihrer in den meisten Fällen redlichen Einsicht;
der Untergebene tat, was ihm ausführbar und mit
einem etwas weiten Gewissen verträglich schien, und
nur dem Verlierenden fiel es zuweilen ein, in alten
staubichten Urkunden nachzuschlagen.
-
- Es ist schwer, jene Zeit unparteiisch
ins Auge zu fassen; sie ist seit ihrem Verschwinden
entweder hochmütig getadelt oder albern gelobt
worden, da den, der sie erlebte, zuviel teure
Erinnerungen blenden und der Spätergeborene sie
nicht begreift. Soviel darf man indessen behaupten,
daß die Form schwächer, der Kern fester,
Vergehen häufiger, Gewissenlosigkeit seltener waren.
Denn wer nach seiner Überzeugung handelt, und sei
sie noch so mangelhaft, kann nie ganz zugrunde gehen,
wogegen nichts seelentötender wirkt, als gegen das
innere Rechtsgefühl das äußere Recht in
Anspruch nehmen.
-
- Ein Menschenschlag, unruhiger und
unternehmender als alle seine Nachbarn, ließ in dem
kleinen Staate, von dem wir reden, manches weit greller
hervortreten als anderswo unter gleichen Umständen.
Holz- und Jagdfrevel waren an der Tagesordnung, und bei
den häufig vorfallenden Schlägereien hatte sich
jeder selbst seines zerschlagenen Kopfes zu trösten.
Da jedoch große und ergiebige Waldungen den
Hauptreichtum des Landes ausmachten, ward allerdings
scharf über die Forsten gewacht, aber weniger auf
gesetzlichem Wege als in stets erneuten Versuchen, Gewalt
und List mit gleichen Waffen zu
überbieten.
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