"Rassenhygiene"
Da die Frauen Hitlers
Vorstellungen entsprechende Kinder gebären sollten,
mussten sie auch auf das richtige Erbgut geprüft
werden. Jedoch bezogen sich diese Vorstellungen nicht nur
auf das Aussehen der Kinder, wie man jetzt vielleicht
denkt, sondern auf das Verhalten der
nationalsozialistischen Gesellschaft. Damit sich die
Kinder pflichtbewusst verhalten würden, wurden die
Eltern erst einmal auf diese Eigenschaften geprüft,
es hätte schließlich sein können, dass
schlechte Manieren/Angewohnheiten über das Erbgut
weitergegeben werden. Diese Prüfung des Erbgutes
wurde 1934 mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses vom 14. Juli 1933" eingeführt. Dabei
wurde das Sozial - und Sexualverhalten von Frauen und
Männern in speziellen, extra eingerichteten
Erbgesundheitsgerichten geprüft. Sobald die
Nationalsozialisten meinten, dass eine Frau (sie waren
vorrangig davon betroffen) keine "erbgesunden" Kinder
gebären könnte, wurde sie sterilisiert bzw.
zwangssterilisiert, wenn sie sich weigerte. Es wurden bis
1945 bis zu 300.000 Menschen auf eine solche Art
sterilisiert, wobei bis zu 400 Frauen und ca. 70
Männer starben. Außerdem wurden bei Frauen
auch Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.
Gründe für
solche Taten konnten sein, dass sie als "asozial",
"schwererziehbar", hysterisch, taub oder blind
galten, weitere Gründe waren, wenn sie häufig
den Arbeitsplatz änderten, sich prostituierten oder
alkoholabhängig waren.
Diese
Zwangsterilisationen bedeutete die Aussonderung aller
jener Menschen, die nicht ins Nazi- Regime
passten.
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