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Ratgeber - Elternhilfe - Lernbehinderungen - Inklusion


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Inklusion
© Martin Schlu Stand: 2. September 2003/ Revision 24. Juli 2014
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Die „Inklusion“ setzt eine EU-Vorgabe um, nach der  alle Eltern behinderter Kinder einen Anspruch darauf haben, daß ihr Kind in einer regulären Schule (Regelschule) „beschult“ wird, also gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet wird. Das sieht auf den ersten Blick toll aus, hat aber ein paar gewichtige Pferdefüße, denn es setzt auch voraus, daß alle Schulen diese Inklusion auch umsetzen können. Insbesondere die Gymnasien und Realschulen sind dafür aber überhaupt nicht qualifiziert, haben im Gegenteil bisher immer leistungsschwächere Kinder ausgesiebt und sollen jetzt auf einmal zieldifferent arbeiten, individuelle Konzepte für jedes Kind vorlegen und ggf. sogar Förderpläne erstellen? Das muß bei dieser Schulform einfach in eine Katastrophe münden, außer, die Gymnasien und Realschulen bekommen soviele
Sonderpädagog/inn/en, daß ihre Wissenlücken durch deren Fachkompetenz ausgeglichen werden. Leider gibt es viel zu wenig Fachkräfte in diesem Bereich und so werben die Schulbehörden mit einer Schnellausbildung und erhöhtem Gehalt - ob dies etwas bringen wird, darf bezweifelt werden.

Die Haupt- und Gesamtschulen dagegen sind mit der Materie seit Jahrzehnten vertraut, wurden aber totgespart (Hauptschulen) oder mußten sich - trotz schwierigerer Klientel - am den Abiturquoten der Gynasium messen lassen (Gesamtschulen). Die Inklusion wird an den diesen Schulen für eine Verschlechterung der bisherigen Integration führen, weil ein/e Sonderpädagog/in/e nicht mehr für eine Klasse zuständig sein wird, sondern für einen halben oder ganzen Jahrgang. Damit ist sie/er nicht mehr dritte Klassenleitung (Gesamtschulen sind immer mit zwei Klassenleitern besetzt), sondern eine Art Notbehelf, weil sie/er nur noch stundenweise in der Klasse sein wird. Für ein Gymnasium oder eine Realschule wäre dies zwar eine Verbesserung, für eine Haupt- oder Gesamtschule ist es aber ein Rückschritt.

Überhaupt noch nicht klar ist eine Bestandsgarantie für die Kinder, die nicht integrierbar sind, weil sie einen IQ unter 50 haben oder extrem verhaltensgestört sind oder mehrfache Behinderungen haben. Diese Kinder kommen weder für eine Integration noch eine Inklusion in Frage, sondern sie müssen von Fachkräften in Fachschulen betreut werden.
Links
http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Politik-fuer-behinderte-Menschen/
Uebereinkommen-der-Vereinten-Nationen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-fleischhauer-ueber-inklusion-an-schulen-a-975644.html   http://www.welt.de/regionales/hamburg/article109522327/Inklusion-in-der-Schule-fuehrt-zu-Ernuechterung.html   http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Auf-dem-Weg-zur-inklusiven-Schule/  http://de.wikipedia.org/wiki/Inklusive_P%C3%A4dagogik
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