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Einleitung
Definition
LB durch Gehirnschaden
LB durch Genetik
LB durch Unfähigkeit
Verhaltensdefizite
Integration
Inklusion
Schule und Beruf
Was man selbst tun kann
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- Inklusion
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© Martin Schlu Stand: 2. September 2003/ Revision 24. Juli 2014
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Die
„Inklusion“ setzt eine EU-Vorgabe um, nach der alle Eltern
behinderter Kinder einen Anspruch darauf haben, daß ihr Kind in einer
regulären Schule (Regelschule) „beschult“ wird, also gemeinsam mit
nicht behinderten Kindern unterrichtet wird. Das sieht auf den ersten
Blick toll aus, hat aber ein paar gewichtige Pferdefüße, denn es setzt
auch voraus, daß alle Schulen diese Inklusion auch umsetzen können.
Insbesondere die Gymnasien und Realschulen sind dafür aber überhaupt
nicht qualifiziert, haben im Gegenteil bisher immer leistungsschwächere
Kinder ausgesiebt und sollen jetzt auf einmal zieldifferent arbeiten,
individuelle Konzepte für jedes Kind vorlegen und ggf. sogar
Förderpläne erstellen? Das muß bei dieser Schulform einfach in eine
Katastrophe münden, außer, die Gymnasien und Realschulen bekommen
soviele Sonderpädagog/inn/en,
daß ihre Wissenlücken durch deren Fachkompetenz ausgeglichen werden.
Leider gibt es viel zu wenig Fachkräfte in diesem Bereich und so werben
die Schulbehörden mit einer Schnellausbildung und erhöhtem Gehalt - ob
dies etwas bringen wird, darf bezweifelt werden.
- Die Haupt- und
Gesamtschulen dagegen sind mit der Materie seit Jahrzehnten vertraut,
wurden aber totgespart (Hauptschulen) oder mußten sich - trotz
schwierigerer Klientel - am den Abiturquoten der Gynasium messen lassen
(Gesamtschulen). Die Inklusion wird an den diesen Schulen für eine
Verschlechterung der bisherigen Integration führen, weil ein/e Sonderpädagog/in/e nicht mehr für eine Klasse zuständig sein wird, sondern für einen halben oder ganzen Jahrgang.
Damit ist sie/er nicht mehr dritte Klassenleitung (Gesamtschulen sind
immer mit zwei Klassenleitern besetzt), sondern eine Art Notbehelf,
weil sie/er nur noch stundenweise in der Klasse sein wird. Für ein
Gymnasium oder eine Realschule wäre dies zwar eine Verbesserung, für
eine Haupt- oder Gesamtschule ist es aber ein Rückschritt.
- Überhaupt noch
nicht klar ist eine Bestandsgarantie für die Kinder, die nicht
integrierbar sind, weil sie einen IQ unter 50 haben oder extrem
verhaltensgestört sind oder mehrfache Behinderungen haben. Diese Kinder
kommen weder für eine Integration noch eine Inklusion in Frage, sondern
sie müssen von Fachkräften in Fachschulen betreut werden.
- Links
- http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Politik-fuer-behinderte-Menschen/
- Uebereinkommen-der-Vereinten-Nationen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen.html
- http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-fleischhauer-ueber-inklusion-an-schulen-a-975644.html http://www.welt.de/regionales/hamburg/article109522327/Inklusion-in-der-Schule-fuehrt-zu-Ernuechterung.html http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Auf-dem-Weg-zur-inklusiven-Schule/ http://de.wikipedia.org/wiki/Inklusive_P%C3%A4dagogik
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